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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13   

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https://dejure.org/2013,40009
OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13 (https://dejure.org/2013,40009)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2013 - 61 PV 2.13 (https://dejure.org/2013,40009)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2013 - 61 PV 2.13 (https://dejure.org/2013,40009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Auslegung des Merkmals "auf Dauer" in § 62 Abs. 4 Halbs. 2 PersVG BB

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 14 Abs 3 PersVG BB, § 62 Abs 4 Hs 2 PersVG BB, § 63 Abs 1 Nr 13 PersVG BB, § 77 Abs 1 S 1 BPersVG, § 14 Abs 3 BPersVG, § 256 ZPO
    Mitbestimmung; Erledigung; abstrakter Feststellungsantrag; Abordnung; vorläufige Geschäftsleitertätigkeit; Geschäftsverteilungsplan; Übertragung von Personalentscheidungskompetenz; Mitbestimmung nur auf Antrag des Beschäftigten; Bereichsausnahme (verneint); keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13
    Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, bereits die Übertragung des Dienstpostens, der mit personellen Befugnissen ausgestattet ist, in die Bereichsausnahme einzubeziehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. März 2002 - BVerwG 6 P 6.01 -, juris Rn. 23, zu § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 8.04

    Stellvertretender Schulleiter; Befugnis zur selbständigen Entscheidung in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13
    Dass hier der abgeordnete Beamte als personalentscheidungsbefugter Geschäftsleiter im Mitbestimmungsverfahren mangels Eingreifens der Bereichsausnahme des § 62 Abs. 4 PersVG Bbg der Personalvertretung als "Gegenspieler" gegenübersteht und eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen werden kann, zwingt zu keiner anderen Betrachtung, sondern ist im Wege einer typisierenden Betrachtungsweise zur Vermeidung einer ausufernden Ausweitung des Ausschlusstatbestandes hinzunehmen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Mai 2012 - BVerwG 6 PB 3.12 -, juris Rn. 9, zu § 88 Abs. 1 Alt. 2 HmbPersVG, und Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 6 P 8.04 -, juris Rn. 18, zu § 13 Abs. 3 Nr. 2 PersVG Berlin).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 6 P 19.83

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates hinsichtlich einer Abordnung - Abordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13
    Das gilt jedoch dann nicht mehr, wenn die Abordnung nur nominell auf drei Monate befristet wird, nach den bereits feststehenden Vorstellungen des Dienstherrn in Wirklichkeit aber länger dauern soll (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. September 1984 - BVerwG 6 P 19.83 -, juris Rn. 21, zu der mit § 63 Abs. 1 Nr. 13 PersVG vergleichbaren Vorschrift des § 78 Abs. 1 Nr. 5 NdsPersVG a.F.).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 3.12

    Personalvertretungsrecht; Antragsabhängigkeit der Mitbestimmung bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13
    Dass hier der abgeordnete Beamte als personalentscheidungsbefugter Geschäftsleiter im Mitbestimmungsverfahren mangels Eingreifens der Bereichsausnahme des § 62 Abs. 4 PersVG Bbg der Personalvertretung als "Gegenspieler" gegenübersteht und eine Interessenkollision nicht ausgeschlossen werden kann, zwingt zu keiner anderen Betrachtung, sondern ist im Wege einer typisierenden Betrachtungsweise zur Vermeidung einer ausufernden Ausweitung des Ausschlusstatbestandes hinzunehmen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Mai 2012 - BVerwG 6 PB 3.12 -, juris Rn. 9, zu § 88 Abs. 1 Alt. 2 HmbPersVG, und Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 6 P 8.04 -, juris Rn. 18, zu § 13 Abs. 3 Nr. 2 PersVG Berlin).
  • BVerwG, 06.09.2005 - 6 PB 12.05

    Bestimmung des Formerfordernisses für selbstständige Entscheidungen in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13
    Denn letztlich kommt es mit Blick darauf, dass die diesbezügliche Organisationsentscheidung der Dienststellenleitung keinem Schriftformerfordernis unterlag, maßgeblich auf die Verwaltungspraxis an (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. September 2005 - BVerwG 6 PB 12.05 -, juris Rn. 3, zur Befugnis zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle im Rahmen des § 14 Abs. 3 BPersVG).
  • OVG Brandenburg, 19.04.2004 - 3 B 128/03

    Beteiligung des Personalrats bei Vorstellungsgesprächen; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13
    Zweck der Vorschrift ist es, durch die an einen Antrag geknüpfte Beteiligung der Personalvertretung die Unabhängigkeit der Dienststellenleitung und der anderen genannten Beschäftigten bei der Führung ihrer Dienstgeschäfte gegenüber der Personalvertretung als ihrem "Gegenspieler" sicherzustellen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 19. April 2004 - 3 B 128/03 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - 62 PV 3.12

    Mitbestimmung; vertikale Abordnung; Abordnung mit dem Ziel der Versetzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 61 PV 2.13
    Anhaltspunkte dafür, dass die Abordnungen des Herrn P... im Zusammenhang mit einem Personalauswahlverfahren standen und letztlich einer den Ausschlusstatbestand des § 62 Abs. 4 Halbsatz 2 PersVG Bbg auslösenden "dauerhaften" Dienstpostenübertragung eines Geschäftsleiters beim Amtsgerichts S... dienten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2012 - OVG 62 PV 3.12 -, juris Rn. 31, zu § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 61 PV 9.15

    Beschwerde; Mitbestimmung; Verlagerung der Regelarbeitszeit für Beamtinnen/Beamte

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO notwendige rechtliche Interesse an der abstrakten Feststellung ergibt sich aus der Wiederholungsgefahr (zum erforderlichen Feststellungsinteresse vgl. auch Beschluss des 60. Senats vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn 20 ff., bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2013 - BVerwG 6 PB 31.13 -, juris Rn. 2; ferner Beschlüsse des erkennenden Senats vom 29. Januar 2015 - OVG 61 PV 3.14 -, juris Rn. 13, vom 21. November 2013 - OVG 61 PV 2.13 -, juris Rn. 16 und vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 61 PV 5.17

    Unbefristete Einstellungen; Unterrichtungsanspruch des Personalrats; Grundsatz

    Ein derartiger Feststellungsantrag erfordert ein Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO, etwa eine Wiederholungsgefahr (vgl. zum erforderlichen Feststellungsinteresse und zur Wiederholungsgefahr Beschluss des 60. Senats vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn 20 ff., bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2013 - BVerwG 6 PB 31.13 -, juris Rn. 2; ferner Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2015 - OVG 61 PV 3.14 -, juris Rn. 13, vom 21. November 2013 - OVG 61 PV 2.13 -, juris Rn. 16, und vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 61 PV 10.16

    Beschwerde; Mitbestimmung; abstrakter Feststellungsantrag;

    Ein solches kann sich hier nur aus einer Wiederholungsgefahr ergeben (vgl. zum erforderlichen Feststellungsinteresse und zur Wiederholungsgefahr Beschluss des 60. Senats vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 -, juris Rn 20 ff., bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. November 2013 - BVerwG 6 PB 31.13 -, juris Rn. 2; ferner Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2015 - OVG 61 PV 3.14 -, juris Rn. 13, vom 21. November 2013 - OVG 61 PV 2.13 -, juris Rn. 16, und vom 28. Februar 2013 - OVG 61 PV 4.12 -, juris Rn. 18).
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